LED steht nicht nur für „Light Emittent Diodes“, sondern auch für energiesparsame Beleuchtungsmöglichkeiten einer nachhaltigen Zukunft. Wegen der umweltfreundlichen Eigenschaften wird die LED-Technik mit mehreren Programmen staatlich gefördert. Die Anschaffung von oder die Umrüstung auf LED-Beleuchtung lohnt sich also in doppelter Hinsicht. Nachdem der Staat die Installation finanziell unterstützt hat, spart man auf lange Sicht Energiekosten. In Anbetracht der steigenden Preise gerade ein brandaktuelles Thema.
Und die Einsparmöglichkeiten durch LED-Licht sind enorm. Eine LED-Leuchte verbraucht bei vergleichbarer Leistung bis zu 90 Prozent weniger Strom als beispielsweise eine Leuchtstoffröhre. Damit kann man die Betriebskosten also um bis zu 70 Prozent senken. Die wartungsfreie LED-Technik kann zudem mit einer besonders langen Lebensdauer punkten. Eine LED-Lampe bringt es im Schnitt auf 50.000 bis 100.000 Betriebsstunden, während eine Leuchtstoffröhre lediglich rund 18.000 Stunden schafft. Eine Halogenlampe leuchtet durchschnittlich sogar nur magere 2.000 Stunden lang. Ein weiterer Faktor, der für LED-Licht spricht, ist die besonders hohe Effizienz. Denn eine herkömmliche weiße Glühlampe kann nur 5 Prozent der genutzten Energie auch tatsächlich in Licht umwandeln. Eine LED-Lampe schafft den siebenfachen Wert, nämlich rund 35 Prozent.
Zahlen, die überzeugen. Trotzdem schrecken gerade Unternehmen häufig noch immer vor den Anschaffungs- beziehungsweise Umrüstungskosten zurück. Mit der richtigen Förderung wird jedoch auch dieses Argument entkräftet. Und dem Leuchten von LED-Licht steht nichts mehr im Wege.

Diese nicht von der Hand zu weisenden Vorteile haben staatliche Stellen von der zukunftsweisenden Nachhaltigkeit der LED-Technologie überzeugt. Sowohl der Bund als auch die Länder haben daraufhin einige Förderprogramme für die verschiedensten Zielgruppen aufgelegt.
Die Fördermöglichkeiten
Ob Privatpersonen, Freiberufler, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen – Fördermöglichkeiten im Bereich LED gibt es für alle Interessenten. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich bei der eigenständigen Umrüstung unterstützen zu lassen
Die Förderprogramme des Bundes
Es gibt einige bundesweite Förderprogramme, die sich sowohl an Kommunen, Unternehmen als auch an Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen richten.
1. Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Träger des BMU-Förderprogramms ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH ZUG
Es gibt drei verschiedene Fördermitteltöpfe:
Außenbeleuchtung
Was fördert das Programm?
Gefördert wird im Bereich der Außen- und Straßenbeleuchtung. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.
Wen fördert das Programm?
Neben Städten und Gemeinden auch Betriebe mit kommunaler Beteiligung und Schulen. Darüber hinaus gemeinnützige Einrichtungen wie beispielsweise Behindertenwerkstätten.
Höhe der Förderung
25 bis 40 Prozent Förderung
Innenbeleuchtung
Was fördert das Programm?
Gefördert wird im Bereich der Innen- und Hallenbeleuchtung. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.
Wen fördert das Programm?
Neben Kommunen auch kommunale Verbände, Betriebe mit kommunaler Beteiligung und Schulen. Darüber hinaus gemeinnützige Einrichtungen wie beispielsweise Behindertenwerkstätten.
Höhe der Förderung
25 bis 40 Prozent Förderung
Sportstättenbeleuchtung
Was fördert das Programm?
Gefördert werden Flutlichtanlagen. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.
Wen fördert das Programm?
Sportvereine, die im Vereinsregister eingetragen sind und den Gemeinnützigkeitsstatus besitzen.
Höhe der Förderung
25 bis 40 Prozent Förderung
Es gibt einige bundesweite Förderprogramme, die sich sowohl an Kommunen, Unternehmen als auch an Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen richten.
2. Förderprogramm der KfW
Bis zum 30.06.2021 konnten über die KfW-Förderkredite oder Zuschüsse für LED-Projekte beantragt werden. Seit dem Stichtag 01.07.2021 wird das Förderprogramm der KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG abgewickelt.
Das Programm gliedert sich in drei Gebiete auf: die Förderung von Wohngebäuden, von Nichtwohngebäuden und von Einzelmaßnahmen. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gestellt werden.
Was fördert das Programm?
Gefördert werden über das Beleuchtungssystem hinaus auch relevante Nebenkomponenten. Kosten für Beratung, Planung, Installation und nötige Maßnahmen wie die Demontage der Altanlage sind ebenfalls förderungswürdig. Die Förderung bezieht sich auf Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Wen fördert das Programm?
Förderungsberechtigt sind Unternehmen, juristische Personen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Wohnungsbaugenossenschaften, Freiberufler, kommunale Körperschaften und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen. Einen Antrag können Eigentümer, Mieter, Pächter oder Contractoren stellen.
Höhe der Förderung
20 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind auf 1.000 Euro je Quadratmeter und insgesamt auf 15 Millionen Euro gedeckelt. Die Kosten für eine Baubegleitung beziehungsweise Fachplanung können bis zu 50 Prozent gefördert werden. Die Förderung kann in Form eines Direktzuschusses oder als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit gewährt werden.
Fördervoraussetzungen:
- Bestätigung durch einen Fachmann aus der Energieeffizienz-Experten-Liste.
- Lichtausbeute der Leuchtmittel von mindestens 140 lm/W bei Lichtbandleuchten
- Bei allen anderen Leuchtmitteln gilt ein Mindestwert von 120 lm/W
- Lichtstromerhalt von mindestens 80 Prozent
3. Förderprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE
Dieses Programm fördert Neubauten und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dazu gehört auch die LED-Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau.
Was fördert das Programm?
Gefördert werden neben Neubauten und Sanierungsmaßnahmen auch die damit verbundenen Beratungskosten.
Wen fördert das Programm?
Förderungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft. Es gilt die KMU-Definition.
Höhe der Förderung
Bis zu 40 Prozent bei Neubauten, gedeckelt auf maximal 500.000 Euro
Bis zu 30 Prozent bei Modernisierungen, gedeckelt auf maximal 500.000 Euro
Bis zu 80 Prozent für Energieberater, gedeckelt auf maximal 6.000 Euro
Hilfe bei der Antragstellung
Die Förderprogramme der Länder am Beispiel Hessen:
Was fördert das Programm?
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die über gesetzliche Mindestvorgaben hinausgehen.
Wen fördert das Programm?
Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Bundesland Hessen.
Höhe der Förderung
Bis zu 30 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben mit einer Bagatellgrenze in Höhe von 12.500 Euro
Was fördert das Programm?
Gefördert werden Neubauten beziehungsweise Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von vorhandenen Sportstätten.
Wen fördert das Programm?
Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus.
Höhe der Förderung
Bis zu 30 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben mit einer Bagatellgrenze in Höhe von 25.000 Euro bei Neubauten, ansonsten 10.000 Euro.
Was fördert das Programm?
Gefördert werden Neubauten beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen von nachhaltigen und tiergerechten Betriebsgebäuden.
Wen fördert das Programm?
Landwirtschaftliche Unternehmen, welche die gesetzlich festgelegte Mindestgröße überschreiten und Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung produzieren.
Höhe der Förderung
Bis zu 40 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben
Fazit – LED ist das Licht der Zukunft