LED steht nicht nur für „Light Emittent Diodes“, sondern auch für energiesparsame Beleuchtungsmöglichkeiten einer nachhaltigen Zukunft. Wegen der umweltfreundlichen Eigenschaften wird die LED-Technik mit mehreren Programmen staatlich gefördert. Die Anschaffung von oder die Umrüstung auf LED-Beleuchtung lohnt sich also in doppelter Hinsicht. Nachdem der Staat die Installation finanziell unterstützt hat, spart man auf lange Sicht Energiekosten. In Anbetracht der steigenden Preise gerade ein brandaktuelles Thema.


Und die Einsparmöglichkeiten durch LED-Licht sind enorm. Eine LED-Leuchte verbraucht bei vergleichbarer Leistung bis zu 90 Prozent weniger Strom als beispielsweise eine Leuchtstoffröhre. Damit kann man die Betriebskosten also um bis zu 70 Prozent senken. Die wartungsfreie LED-Technik kann zudem mit einer besonders langen Lebensdauer punkten. Eine LED-Lampe bringt es im Schnitt auf 50.000 bis 100.000 Betriebsstunden, während eine Leuchtstoffröhre lediglich rund 18.000 Stunden schafft. Eine Halogenlampe leuchtet durchschnittlich sogar nur magere 2.000 Stunden lang. Ein weiterer Faktor, der für LED-Licht spricht, ist die besonders hohe Effizienz. Denn eine herkömmliche weiße Glühlampe kann nur 5 Prozent der genutzten Energie auch tatsächlich in Licht umwandeln. Eine LED-Lampe schafft den siebenfachen Wert, nämlich rund 35 Prozent.


Zahlen, die überzeugen. Trotzdem schrecken gerade Unternehmen häufig noch immer vor den Anschaffungs- beziehungsweise Umrüstungskosten zurück. Mit der richtigen Förderung wird jedoch auch dieses Argument entkräftet. Und dem Leuchten von LED-Licht steht nichts mehr im Wege.


Diese nicht von der Hand zu weisenden Vorteile haben staatliche Stellen von der zukunftsweisenden Nachhaltigkeit der LED-Technologie überzeugt. Sowohl der Bund als auch die Länder haben daraufhin einige Förderprogramme für die verschiedensten Zielgruppen aufgelegt.

Die Fördermöglichkeiten

Ob Privatpersonen, Freiberufler, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen – Fördermöglichkeiten im Bereich LED gibt es für alle Interessenten. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich bei der eigenständigen Umrüstung unterstützen zu lassen

Die Förderprogramme des Bundes

Es gibt einige bundesweite Förderprogramme, die sich sowohl an Kommunen, Unternehmen als auch an Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen richten.

1. Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Träger des BMU-Förderprogramms ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH ZUG

Es gibt drei verschiedene Fördermitteltöpfe:

Außenbeleuchtung

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert wird im Bereich der Außen- und Straßenbeleuchtung. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Neben Städten und Gemeinden auch Betriebe mit kommunaler Beteiligung und Schulen. Darüber hinaus gemeinnützige Einrichtungen wie beispielsweise Behindertenwerkstätten.

  • 03

    Höhe der Förderung

    25 bis 40 Prozent Förderung


Innenbeleuchtung

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert wird im Bereich der Innen- und Hallenbeleuchtung. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Neben Kommunen auch kommunale Verbände, Betriebe mit kommunaler Beteiligung und Schulen. Darüber hinaus gemeinnützige Einrichtungen wie beispielsweise Behindertenwerkstätten.

  • 03

    Höhe der Förderung

    25 bis 40 Prozent Förderung


Sportstättenbeleuchtung

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden Flutlichtanlagen. Förderungswürdig sind Sanierungsmaßnahmen, die eine entsprechende Regelungs- und Steuertechnik beinhalten.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Sportvereine, die im Vereinsregister eingetragen sind und den Gemeinnützigkeitsstatus besitzen.

  • 03

    Höhe der Förderung

    25 bis 40 Prozent Förderung

Es gibt einige bundesweite Förderprogramme, die sich sowohl an Kommunen, Unternehmen als auch an Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen richten.

2. Förderprogramm der KfW

Bis zum 30.06.2021 konnten über die KfW-Förderkredite oder Zuschüsse für LED-Projekte beantragt werden. Seit dem Stichtag 01.07.2021 wird das Förderprogramm der KfW über die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG abgewickelt.


Das Programm gliedert sich in drei Gebiete auf: die Förderung von Wohngebäuden, von Nichtwohngebäuden und von Einzelmaßnahmen. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gestellt werden.


  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden über das Beleuchtungssystem hinaus auch relevante Nebenkomponenten. Kosten für Beratung, Planung, Installation und nötige Maßnahmen wie die Demontage der Altanlage sind ebenfalls förderungswürdig. Die Förderung bezieht sich auf Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Förderungsberechtigt sind Unternehmen, juristische Personen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Wohnungsbaugenossenschaften, Freiberufler, kommunale Körperschaften und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen. Einen Antrag können Eigentümer, Mieter, Pächter oder Contractoren stellen.

  • 03

    Höhe der Förderung

    20 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind auf 1.000 Euro je Quadratmeter und insgesamt auf 15 Millionen Euro gedeckelt. Die Kosten für eine Baubegleitung beziehungsweise Fachplanung können bis zu 50 Prozent gefördert werden. Die Förderung kann in Form eines Direktzuschusses oder als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit gewährt werden.

Fördervoraussetzungen:

  • Bestätigung durch einen Fachmann aus der Energieeffizienz-Experten-Liste.
  • Lichtausbeute der Leuchtmittel von mindestens 140 lm/W bei Lichtbandleuchten
  • Bei allen anderen Leuchtmitteln gilt ein Mindestwert von 120 lm/W
  • Lichtstromerhalt von mindestens 80 Prozent


3. Förderprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE

Dieses Programm fördert Neubauten und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dazu gehört auch die LED-Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau.

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden neben Neubauten und Sanierungsmaßnahmen auch die damit verbundenen Beratungskosten.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Förderungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft. Es gilt die KMU-Definition.

  • 03

    Höhe der Förderung

    Bis zu 40 Prozent bei Neubauten, gedeckelt auf maximal 500.000 Euro

    Bis zu 30 Prozent bei Modernisierungen, gedeckelt auf maximal 500.000 Euro

    Bis zu 80 Prozent für Energieberater, gedeckelt auf maximal 6.000 Euro


Hilfe bei der Antragstellung

Wer den Aufwand für einen Förderantrag scheut oder vielleicht unsicher ist, ob überhaupt die Chance auf eine Bewilligung besteht, kann spezielle Dienstleister in Anspruch nehmen. Fördermittelexperten begleiten durch den gesamten Prozess und können schon vor der Antragstellung eine Einschätzung über die Förderungswürdigkeit eines Projektes abgeben. Die Ersteinschätzung ist sogar meist kostenlos.

Für ein gefördertes Umrüstungsprojekt wird mitunter ohnehin die Begleitung durch einen zugelassenen Energieexperten verlangt. Das ist beispielsweise bei einer BEG-Förderung der Fall.

Die Antragstellung selbst ist bereits ein administrativer Aufwand. Danach folgen weitere verwaltungsrechtliche Aufgaben, die eine Bewilligung mitunter noch scheitern lassen können. Wer solche Fallstricke umgehen will, sollte sich gleich zu Beginn einen Experten an die Seite holen. Meist entstehen dadurch keine Kosten, wenn der Förderantrag am Ende abgelehnt wird. Ein spezialisierter Dienstleister weiß genau, worauf es bei der Beantragung von Fördermitteln ankommt und welches Programm für den einzelnen Interessenten überhaupt infrage kommt.

Die Kosten für eine fachmännische Beratung und Begleitung von LED-Projekten durch zertifizierte Dienstleister wird in manchen Programmen ebenfalls finanziell gefördert.

Die Förderprogramme der Länder am Beispiel Hessen:

Auch die Bundesländer haben jeweils eigene Förderprogramme mit verschiedensten Adressaten. Hier als Beispiel die Programme des Bundeslandes Hessen:

1. Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die über gesetzliche Mindestvorgaben hinausgehen. 

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Bundesland Hessen.

  • 03

    Höhe der Förderung

    Bis zu 30 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben mit einer Bagatellgrenze in Höhe von 12.500 Euro


2. Förderung von Sportstätten

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden Neubauten beziehungsweise Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von vorhandenen Sportstätten.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus.

  • 03

    Höhe der Förderung

    Bis zu 30 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben mit einer Bagatellgrenze in Höhe von 25.000 Euro bei Neubauten, ansonsten 10.000 Euro.



3. Agrarinvestitions-Förderungsprogramm AFP

  • 01

    Was fördert das Programm?

    Gefördert werden Neubauten beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen von nachhaltigen und tiergerechten Betriebsgebäuden.

  • 02

    Wen fördert das Programm?

    Landwirtschaftliche Unternehmen, welche die gesetzlich festgelegte Mindestgröße überschreiten und Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung produzieren.

  • 03

    Höhe der Förderung

    Bis zu 40 Prozent der förderungswürdigen Ausgaben

Fazit – LED ist das Licht der Zukunft

Die nachhaltigen Eigenschaften von Leuchtdioden überzeugen nicht nur Privatleute und Unternehmen, auch die öffentliche Hand hat die Vorteile der ressourcenschonenden Technologie längst entdeckt. Zahlreiche Förderprogramme beweisen das. Sowohl für Einzelpersonen und kleine Gewerbebetriebe als auch für große Unternehmen und Kommunen lohnt sich die Umrüstung. Mit den staatlichen Förderprogrammen spart man dabei sogar doppelt. Die Aufwendungen für Anschaffung beziehungsweise Sanierung werden finanziell bezuschusst und auf lange Sicht eröffnen sich Einsparmöglichkeiten bei den laufenden Energiekosten. Und obendrein tut man auch noch etwas für die Umwelt.

Argumente pro LED gibt es also mehr als genug. Zur hohen Energieeffizienz und der langen Lebensdauer kommt noch die Tatsache, dass zur Herstellung einer LED-Leuchte keine gesundheitsgefährdenden Stoffe eingesetzt werden müssen. Die Lichtqualität ist im Vergleich zu anderen Leuchten besser und die Lichtverschmutzung wird reduziert. Mit der LED-Technologie rüsten Sie sich also in jeder Hinsicht für eine leuchtende Zukunft.