Wir konzentrieren uns auf die Außenluftverschmutzung doch haben Sie gewusst, dass die Luft in Innenräumen oft bis zu 100-mal stärker belastet ist als die Außenluft.
Dazu führen Allergene, Viren, Bakterien, Milben und Sporen, die wir bei jedem Atemzug einatmen. Da wir heutzutage deutlich mehr Zeit in Innenräumen verbringen, steigt damit auch die Zahl allergischer Reaktionen und aerogenen Infektionen die schon immer zu mehr als 95% in Innenräumen stattgefunden hat.
Der MaxAir 800 ist zu 100% förderfähig und erfüllt alle Anforderungen der Förderrichtlinien der Länder.
“99% aller Ansteckungen finden in Innenräumen statt und das obwohl man es weder sieht, riecht noch schmeckt.”
Luftreiniger MaxAir 800
- Hochleistungsluftreiniger MaxAir 800
- Zertifiziert nach CE, GS durch den TÜV-Rheinland, TÜV-Süd (Volumenstrom u. Geräuschkennwerte)
- Förderungsfähig nach Förderrichtlinien
- Für erweiterte Hygienekonzepte
- Erfolgreich eingesetzt in Kitas, Schulen, Restaurants, Büros, Arztpraxen, Friseuren, Tanzschulen und privaten Räumen.
Wir versprechen Ihnen reine Luft, ohne Viren und Feinstaub, Bakterien und Allergenen die Sie bei richtigem Einsatz effektiv vor luftgetragenen Infektionskrankheiten zuverlässig schützt.
Wir wollen, dass es Kindern, Kunden, Gästen, Mitarbeitern und Patienten gut geht. Das stellen wir sicher durch führende Forschungsgesellschaften wie den TÜV-SÜD der unseren Luftreiniger MaxAir sorgfältig getestet hat.
Hochleistungsluftreiniger MaxAir 800
Flexibel einsetzbar und ideal für kleine bis große Räume, in denen sich viele Menschen aufhalten. Für größere Räume können Sie ganz einfach auch mehrere Luftreiniger einsetzen. Dies führt zu einer gleichmäßigeren Luftreinigung und über eine App können Sie ganz zentral und einfach alle Luftreiniger gemeinsam steuern.

Die wichtigsten Informationen zum Luftreiniger MaxAir 800:
Geeignet bis zu einer Raumgröße von 96m² (mehrere in größeren Räumen)
Hierbei wird mindestens der vierfache Luftwechsel in einem Raum sichergestellt.
HEPA-Filter, Geruchsreduzierung, Ionisator, UV-C, Allergenentferner
Ionisator und UV-C sind wahlweise zuschaltbar und können auf Wunsch auch vollständig deaktiviert werden.
Schalldruckpegel auf niedrigste Stufe 24,7 dB(A) / höchste Stufe 51,7 dB(A)
Geprüft und bestätigt vom TÜV-Süd.
800m³/h Filterleistung
Max. Filterleistung, die sowohl manuell als auch automatisch reguliert werden kann.
Energieverbrauch auf höchster Stufe 100W (115W UV-C)
Energiesparsam im Verbrauch.
HEPA H13 (True HEPA, 99.96%)
Zertifiziert nach En1822-1 und EN ISO 29463-5. Auf Wunsch kann der MaxAir 800 auch mit HEPA H14 Filtern ausgestattet werden.
Gewicht: 16kg | Abmessungen: 82,8 x 39,1 x 37,7 cm
Kompakt mit viel Leistung durch zwei separate Lüfter. Mit vier Rollen und zwei Tragegriffen für den einfachen und schnellen Transport.
2 x HEPA H13, 2x Aktivkohlefilter, 2 x Vorfilter, 2 x UV-C, Ionisator, Allergenentferner, Bildschirmsensor, Luftqualitätssensor, Wi-Fi, Anzeige Filterlebensdauer, einfache Touchbedienung, Fernbedienung
Multifunktionsgerät mit einer großen Funktionsvielfalt.
Luftreiniger Förderung in Bayern
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag. Zuwendungsfähig sind die Beschaffungskosten für Geräte. Die Förderung wird bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt. Der genaue Fördersatz ist abhängig vom Volumen der Förderanträge und wird nach Eingang aller (fristgerechten) Anträge festgelegt. Für die Anschaffung von CO2-Sensoren und von mobilen Luftreinigungsgeräten entfällt ein Mindesteigenanteil der Zuwendungsempfänger. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist nicht möglich.
Bewilligungsbehörden
Bewilligungsbehörde sind die Regierungen. Örtlich zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Zuwendungsempfänger seinen Sitz hat.
Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Gefördert wird die Beschaffung von CO2-Sensoren und mobilen Luftreinigungsgeräten. Als Beschaffung gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages.
(Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Maßnahmenbeginn!)
Förderantrag
Der Förderantrag ist mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen. Der Antrag muss die Angabe der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Antragstellers enthalten, für die die Beschaffung erfolgen soll. Nach Eingang und Prüfung aller fristgerechten Anträge leiten die Bewilligungsbehörden die Gesamtbeträge der zuwendungsfähigen Ausgaben dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu. Dieses legt anhand der verfügbaren Mittel den Fördersatz fest. Auf dieser Grundlage erlassen die Bewilligungsbehörden die Zuwendungsbescheide und zahlen die Zuwendungen aus. Das zu verwendende Antragsformular wird in elektronischer Form bereitgestellt und kann auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) heruntergeladen werden.
Art und Umfang der Förderung für Kitas und Großtagespflegestellen
Für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bis zu 3.500€ Förderung.
Luftreiniger Förderung in Baden-Württemberg
Alle Schulen in Baden-Württemberg erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro plus einen weiteren Betrag, der von der Schülerzahl abhängig ist. Das Geld kann für die Investition in technische Anlagen für den Corona-Schutz wie mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Förderanträge sind nicht nötig. Insgesamt umfasst das Förderprogramm 40 Mio. €.
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Mit dem Förderprogramm können Schulen schnell Dinge anschaffen, die sie aufgrund der Pandemie dringend benötigen.“
Mit einem Schulbudget will das Kultusministerium alle Schulen im Land noch stärker dabei unterstützen, gut durch die Pandemie zu kommen und die aktuellen Herausforderungen vor Ort besser bewältigen zu können. Das Land stellt für dieses besondere Förderprogramm 40 Millionen Euro zur Verfügung. Es ergänzt den bisherigen Maßnahmenkatalog nun um eine weitere Hilfestellung. Das Förderprogramm ist Teil des Nachtragshaushalts und fokussiert Investitionen im Schwerpunkt Digitalisierung sowie Investitionen in raumlufthygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung an Schulen, insbesondere für CO2-Sensoren, mobile Luftreinigungsgeräte oder andere geeignete technische Anlagen, die das regelmäßige Lüften unterstützen oder einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen.
„Die Schulen entscheiden selbst, ob sie beispielsweise bei der Digitalausstattung zusätzlichen Bedarf haben. Sie können aber auch Luftreinigungsgeräte, CO2-Sensoren oder andere Dinge anschaffen, die sie dringend benötigen, um gut durch die Pandemie zu kommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Das enge Miteinander von Land und Schulträgern zeichnet unsere Schullandschaft in Baden-Württemberg aus und hat uns stets stark gemacht. Mit diesem Förderprogramm leisten wir als Landesregierung einen weiteren Beitrag, um unsere Schulen zu unterstützen. Dabei ist es mir wichtig, dass die Schulen individuell auf Bedürfnisse vor Ort reagieren können.“ Um die Schulen schnellstmöglich zu unterstützen und das Prozedere zu beschleunigen, ist es nicht notwendig, einen Förderantrag zu stellen. Das Kultusministerium stellt die Mittel für solche Anschaffungen ab Dezember 2020 bereit, die Schulen können diese bis zum Ende des Förderzeitraums einsetzen. Es können dabei auch Maßnahmen gefördert werden, die bereits seit Anfang November in der Umsetzung beziehungsweise Planung sind.
Weitere Informationen
Alles rund um weitere Maßnahmen und Förderprogramme im Kampf gegen das Corona-Virus finden Sie auf der Website www.km-bw.de, die stets aktualisiert wird.
Luftreiniger Förderung in Berlin
Schulen bekommen Geräte zur Luftreinigung. Um Schüler besser vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, bekommen Berliner Schulen 1200 mobile Luftreinigungsgeräte. Das beschloss der Senat am Dienstag (3. November 2020), wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mitteilte.
Für die Anschaffung der Geräte stehen demnach 4,5 Millionen Euro bereit. Sie sollen Schulen zugute kommen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation nur schwer belüftet werden können, weil sich etwa Fenster nicht öffnen lassen.
Mehrwöchige Tests an drei Berliner Schulen
Um die Ausbreitung der Pandemie zu verringern, gilt - neben Hygiene, Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz - regelmäßiges Lüften von Räumen als essenziell. Luftreiniger können in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeiten die Infektionsgefahr durch Aerosole für Beschäftigte und Schüler verringern. An drei Berliner Schulen fanden dazu mehrwöchige Tests statt. Auch die Charité befasste sich damit und gab Empfehlungen. Die CDU-Fraktion kritisierte, die Zahl der geplanten Geräte sei zu gering. Nötig seien 15 000 statt 1200.
Luftreiniger Förderung in Hessen
10 Millionen Euro stellt das Land Hessen bereit, um die Anschaffung von mobilen Luftreinigern zu fördern.
Luftreiniger Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum Infektionsschutz gerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“ unterstützt Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Investition in mobile Luftreinigungsgeräte. Pro Gerät werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 4000 Euro übernommen.
Zudem gibt es jeweils einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro für Betrieb und Wartung.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/mhkbg_11.11.2020a_anlage.pdf
- Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
- Die Zuwendungsempfängerin und der Zuwendungsempfänger berücksichtigen bei Planungen und Durchführungen von Investitionsmaßnahmen grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
- Nicht gefördert werden investive Maßnahmen, die von anderen Stellen des Bundes, der Landes oder der Europäischen Union bereits gefördert wurden. Eine Doppelförderung ist unzulässig.
Antragsverfahren
Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen nach diesen Grundsätzen sind bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Musters in Anlage 1 online zu stellen unter
www.frl-luft.foerderung.nrw.de
Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 zu führen. Beträge, die nicht gemäß der Förderrichtlinie verwendet wurden, sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verwendungsnachweis kann in vereinfachter Form durch das vorlegen entsprechender Listen erfolgen und ist hinsichtlich der fachlichen Spezifikationen durch die für die Schule zuständige baufachliche Stelle zu bestätigen.
Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 1. April 2020 -I C 2 -0044-1.1.7 –(n.v.) ist zu beachten.
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist berechtigt, bei den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern Prüfungen im Sinne des § 91 LHO durchzuführen.
Luftreiniger Förderung in Rheinland-Pfalz
Ministerrat beschließt Sechs-Millionen-Euro-Förderprogramm für mobile Lüftungsgeräte. „Das Lüften der Klassenräume bleibt – neben der Einhaltung der AHA-Regeln – das A und O. Auf frische Luft in den Klassenzimmern kann auch in der kälteren Jahreszeit nicht verzichtet werden. Für Schulräume, die gebraucht werden und nicht gut zu belüften sind, können mobile Lüftungsgeräte eine Lösung sein – so die Empfehlungen des Umweltbundesamtes“, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Dienstagnachmittag im Anschluss an die Ministerratssitzung.
„Auf dieser Grundlage stellt die Landesregierung jetzt ein Förderprogramm mit bis zu sechs Millionen Euro auf. Dies hat der Ministerrat heute entschieden. Mit den Geldern können Schulträger mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen anschaffen“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen.
„Voraussetzung dafür ist, dass die Fenster nicht zu ertüchtigen sind und die jeweiligen Räume für den Unterricht gebraucht werden. Das ist eine weitere Maßnahme, damit wir in der Corona-Pandemie gut über den Herbst und Winter kommen. Denn Schule ist und bleibt zentral“, so die Bildungsministerin.
Das Verfahren und die Möglichkeiten des Mittelabrufs werden mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Luftreiniger Förderung im Saarland
Das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat erklärt, dass es den Schulen 4 Millionen Euro für mobile Luftreiniger bereitstellt. Es werden 100 % der Anschaffungskosten übernommen.
Die saarländischen Kommunen und Kreise haben seit November gut 200 Klassenräume mit Luftreinigern ausgestattet. Überwiegend kommen die Reinigungsgeräte in den Räumen zum Einsatz, die nicht ausreichend gelüftet werden können. Nur ganz wenige Kommunen setzen die Geräte flächendeckend ein. Von der bereitgestellten Fördersumme wurde nur ein kleiner Teil abgerufen.
Um die Gefahr einer Virus-Übertragung in Klassenzimmern zu minimieren, fördert das Innenministerium nach eigenen Angaben seit Ende Oktober die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulen. Dies gilt für Unterrichtsräume, in denen zum Beispiel die Fenster nicht richtig geöffnet werden können oder wo bestehende Lüftungsanlagen nicht ausreichen.

Fazit – Kann Urban Farming die traditionelle Landwirtschaft auf Dauer ersetzen?
Das kann Urban Farming in absehbarer Zeit nicht leisten – und muss es auch gar nicht. Das Ziel sollte viel mehr eine sinnvolle Umgestaltung der Nahrungsmittelproduktion sein, die Nachteile auffängt und Vorteile aller möglichen Anbaumethoden optimal ausnutzt. Mit einer austarierten Kombination aus ländlicher und städtischer Produktion. In Europa können wir uns von den asiatischen Pionieren in Sachen Urban Farming dafür bereits viel abgucken. In Japan gibt es beispielsweise schon viele Erfahrungen mit kommerziellen Indoor-Farmen. Davon können wir bei neuen Projekten profitieren, weil wir schon vorab wissen, wo und wie wirtschaftliche Erfolge möglich sind. Auch die USA können den Europäern hier als Vorbild dienen. Der traditionelle, ländliche Bauer hat nicht ausgedient und der urbane Farmer wird ihn nicht ersetzen können. Gemeinsam könnten beide es aber schaffen, die Landwirtschaft zu revolutionieren.